Depression Sozialsystem
Depression Sozialsystem

Der schöne Schein...



Neben einigen wichtigen Informationen erzähle ich Ihnen hier Geschichten, die „wir“ in der Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern erlebt haben: Das sagt Ihnen über das System mehr als 1000 Worte.


Sie sind an Depressionen erkrankt? Sie haben eine Angststörung? Oder eine andere psychische Erkrankung? Damit ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß Ihnen die Kraft fehlt sich zu wehren, und genau so geht man mit Ihnen um. Und das ist weiß Gott nicht nur mein Eindruck.


Sie suchen dringend Auskunft oder Hilfe?

Die Sachbearbeiter der Sozialversicherungsträger sind Interessenvertreter, sie vertreten die Interessen ihres Arbeitgebers, nicht die Interessen des Versicherten. Sie haben keinen Ermessensspielraum mehr, es geht ausschließlich darum, Kosten zu sparen.


Nein, Ihre Probleme als erkranktes Mitglied einer Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger sind uninteressant. Sie sind ein... Kostenfaktor. Es kann Ihnen passieren, dass Ihnen Leistungen verweigert werden, die Ihnen durchaus zustehen, weil das Prinzip „Widerspruch abwarten“ Geschäftsmodell geworden ist - möchte man so manches Mal meinen. 


Ich rate Ihnen dringend:

Bevor Sie sich Rat bei einem der Sozialversicherungsträger holen, machen Sie sich selber schlau. Fragen Sie andere Erkrankte nach ihren Erfahrungen und recherchieren Sie im Internet.

Vielleicht gibt es in Ihrer Nähe eine ehrenamtliche Beratung?


Wo Sie Hilfe finden können, habe ich im Themenbereich Wissen (den Link finden Sie in der Fußzeile und in der Sidebar) aufgeführt.


X bezeichnet jemanden, den oder die ich im Laufe meiner Depressionserkrankung kennengelernt habe, hier und da mag es auch ich selbst sein.



Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt.



Joachim Ringelnatz



Sozialsystem


Krankenkasse



Wenn Sie nach Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld von Ihrer Krankenkasse beziehen, muß die neue AU-Bescheinigung innerhalb von 7 Tagen bei der Krankenkasse vorliegen, sonst wird Ihnen das Krankengeld nicht gezahlt.

Nutzen Sie - wenn möglich - die App Ihrer Kasse, um die AU vorab zu versenden oder eben vorab per E-Mail. Die meisten Krankenkassen habe eine zentrale Postadresse für die Zusendung Ihrer Unterlagen.


Achten Sie darauf, daß die Datumsangaben von/bis auf der AU-Bescheinigung immer korrekt sind und keine „Fehltage“ entstehen. Dafür ist zwar der Aussteller verantwortlich, aber Sie haben den Ärger und die Rennerei, wenn ein Fehler zu Ihren Lasten geht: z.B. Kürzung Krankengeld.

Selbst das Einschreiben ist keine zuverlässige Lösung! Es ist X passiert, daß ein Einschreiben an das Arbeitsamt mit einer wichtigen Unterlage zur Weiterzahlung des ALG I verloren gegangen ist. Nach 6 Monaten stellte die Deutsche Post fest, daß das Schreiben unauffindbar ist.



X:
Der Brief mit der Krankmeldung (AU-Bescheinigung) hat für 15 km Luftweg 10 Tage Laufzeit gebraucht, muß aber innerhalb von 7 Tagen vorliegen. Daraufhin wurde das Krankengeld gekürzt (ca. 500,— €).




Haben Sie bitte keine Angst vor einer stationären Behandlung in einer Psychiatrischen oder Psychosomatischen Klinik. Hier wird Ihnen wirklich geholfen und Sie sind raus, weg von allem, und können endlich zur Ruhe gekommen.

Die Crux ist nur... da gibt es ein Limit. Wenn sich die Behandlung hinzieht und drei Monate nicht ausreichen, muß die Ärzteschaft Stellungnahmen schreiben, warum Sie noch weiter stationär behandelt werden müssen. Wenn die Krankenkasse die Situation anders bewertet, eine stationäre Behandlung als nicht mehr erforderlich ansieht und eine ambulante Weiterbehandlung für gegeben hält, fliegen Sie aus dem Krankenhaus raus (man kann das nicht anders sagen) und müssen Sich einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten suchen.

Das ist jetzt die Stelle, wo man als Betroffener nur noch schreien kann... Weil... finden Sie erst einmal einen freien Therapieplatz.

Das führt dann regelmäßig dazu, daß Erkrankte innerhalb kürzester Zeit wieder im Krankenhaus landen. 

Eine Übersicht über Behandlungsmöglichkeiten finden Sie z.B. hier und hier.




Wenn Sie auf der Suche nach einem Psychotherapeuten, der einen Platz für gesetzlich Versicherte frei hat, verzweifeln, gibt es bei vielen Therapeuten die Möglichkeit, als „Selbstzahler“ einen Therapieplatz zu bekommen. So eine Stunde kostet schnell mal 100,— € oder 150,— €.

Dafür gibt es eine Regelung im Sozialgesetzbuch:

das Kosterstattungsverfahren der Krankenkassen.



Das Dilemma der mangelnden Verfügbarkeit von „Kassenplätzen“ ist allen beteiligten Institutionen bekannt, die Schuldzuweisungen erfolgen im Kreis...



 www.therapie.de:


„Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistungen selbst zu beschaffen.“


Bevor Sie jetzt gleich einen Antrag stellen... lesen Sie erst hier alle Informationen.



X - jenseits des Randes der Verzweiflung - findet über die 116 117 einen Notfalltermin bei einer Psychotherapeutin... in 4 Wochen!


Anruf bei der Krankenkasse:


X: Ich finde keinen Therapieplatz. Über die 116 117 habe ich einen Notfalltermin bekommen... in 4 Wochen! Mir wurde jetzt ein Selbstzahler-Platz angeboten. Gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme?


Krankenkasse: Nein.


X: Das stimmt nicht, es gibt den §13 Absatz 3 SGB V. Danach müssen sie nach unzumutbar langer Wartezeit auch die Kosten für einen Selbstzahler-Platz übernehmen.


Krankenkasse: Äh... das ist aber schwierig.

Depression: Bitte was?

Bitte was?! No comment!



Der Antrag auf eine REHA-Maßnahme wird nicht mehr über die Krankenkasse gestellt, sondern unmittelbar, am besten über den/die (Haus)Arzt*In, bei der regional zuständigen Verwaltungsstelle der DRV.


Ihre Krankenkasse hat KEIN Recht auf die Einsichtnahme in Ihre ärztlichen Unterlagen. Diese müssen vertraulich bleiben.

Im Zweifel darf die Krankenkasse Sie zu einem Gutachter schicken.


X hat einen sehr unfreundlichen Anruf von der Krankenkasse erhalten, X habe noch keinen Reha-Antrag eingereicht. Auf die Erwiderung, der sei bereits über den Hausarzt bei der DRV eingereicht folgendes Telefonat:

Krankenkasse: Wir hatten Ihnen gesagt, daß sie den Antrag bei uns einreichen müssen.

X: Das stimmt nicht. Ich mache mir von jedem Telefonat eine Notiz und dieses Gespräch hat nie stattgefunden.


X ist eine herzensgute Person und wollte helfen, sprach mit ihrem Hausarzt und bat um eine Kopie für die Krankenkasse. Der ist explodiert, es gäbe ein höchstrichterliches Urteil (siehe links) und hat angeboten, die Krankenkasse selbst anzurufen und laut zu werden.



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Teledoktor



Vielleicht bietet Ihre Krankenkasse einen sogenannten „Teledoktor“ an?

Meine Krankenkasse hat das im Angebot und es war wirklich sehr hilfreich. Auf der Suche nach Spezialambulanzen an Universitätskliniken bin ich dort sehr gut beraten worden. Die Fachärztin hat sich Zeit genommen, mir zugehört, interessante Fragen gestellt und schlussendlich drei Ambulanzen empfohlen. In einer dieser Ambulanzen bin ich vorstellig geworden und war dort auch an der „richtigen“ Stelle.

Einen Versuch ist es allemal wert.





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116 117



Ich muß gerade laut lachen... die Terminvermittlungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung.


Also: Die arbeiten bevorzugt über eine App. Und ja, dort finden Sie Psychotherapeuten.

Und dann hat X einen Termin und das erste was der/die Psychotherapeut*in erzählt ist, daß er/sie aber keinen freien Therapieplatz hat, aber sie müßten halt x Stunden für Kassenpatienten zur Verfügung stellen. Aber einen Selbstzahlerplatz wäre frei, 155,— €/h.


Und wenn Sie einen Notfalltermin brauchen und die App Ihnen keinen innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung stellen kann, müssen Sie bei der Terminvermittlungsstelle anrufen.

Und dann hat man X einen Notfall(!)Termin in 4 Wochen angeboten, morgens um 07:30 h in 25 km Entfernung ohne Anbindung an den ÖPNV. X ist aber aufgrund ihrer Erkrankung auf den ÖPNV angewiesen bin.


Die Krankenkasse hat die Übernahme von Taxikosten kategorisch abgelehnt.




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GdB (Schwerbehinderung)



Warum sollten Sie ein „Grad der Behinderung“ feststellen lassen? Weil es je nach dem Grad Konsequenzen für den Kündigungsschutz aber auch für Einstellungsverfahren hat.

Und je nach GdB gibt es weitere Nachteilsausgleiche (Steuerfreibeträge, Ermäßigungen im ÖPNV und ggf. bei Mobilfunkanbietern, hier und da auch bei Eintrittspreisen... etc.)

Hier finden Sie eine erste Übersicht.



Der GdB wird auf Antrag durch das entsprechende Versorgungsamt bewilligt. Wenn Sie einen GdB beantragen möchten, sprechen Sie das vorher mit Ihrem(r) Hausärzt*in an, weil er/sie zur Stellungnahme aufgefordert werden wird.


Der GdB wird durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird in einem aufwändigen Bewertungsverfahren ein Gesamt-GdB ermittelt.

Der GdB ist bei Depressionserkrankungen in der Regel zeitlich befristet und kann auf Antrag verlängert werden.


Die allgemeine Bewertung erfolgt nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" und ist für Laien kaum nachvollziehbar. Sie finden diese beim Bundesministerium für Gesundheit und auch bei der VdK. Eine Bewertungsübersicht für Depressionen finden Sie hier.


Beachten Sie: Widerspruch ist zielführend. Wenn Sie für sich den Eindruck haben, das sich Ihre persönliche Erkrankung nicht ausreichend im GdB widerspiegelt: Widerspruch! Legen Sie Ihre persönlichen Einschränkungen in aller Deutlichkeit schriftlich dar!

Auch hier gilt: Sprechen Sie vorher mit Ihrem(r) Hausärzt*in, holen Sie sich ggf. Rat bei entsprechenden (ehrenamtlichen) Stellen.



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DRV



Trotz meiner profunden Erfahrung habe ich die Möglichkeit genutzt, mir bei der Kommunikation mit der DRV an entsprechender Stelle Hilfe zu holen und bin auf einen Menschen getroffen, der 40 Jahre für eine Krankenkasse gearbeitet hat und jetzt (ehrenamtlich) Unterstützung bei allen Belangen des Sozialsystems anbietet.


Was war passiert?

Über meine Hausärztin hatte ich eine REHA-Maßnahme beantragt, der Antrag wurde abgelehnt. Auf Anraten von Herrn K. habe ich Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht verlangt.




In der regionalen Verwaltungsstelle der DRV konnte ich recht bald meine Unterlagen einsehen und habe festgestellt: Da war fast nichts drin. Nicht einmal der REHA-Antrag war vollständig, geschweige denn irgendwelche weiteren ärztlichen Unterlagen.

Der nächste Gesprächstermin bei Herrn K:

Ich: Guten Morgen, ich war letzte Woche bei der DRV zur Akteneinsicht.

Herr K...: Da war nichts drin!


Depression: Bitte was?

Ich glaub's ja nicht!


Wie auch immer Sie das verstehen... mir sagt das: Das ist nicht so selten. Auf sein Anraten hin habe ich selbst nochmal sämtliche Unterlagen mit einer Auflistung aller Anlagen versandt und einen Gutachtertermin eingefordert.

Noch im Gutachtertermin war der Ärztin klar, daß ich nicht einmal Reha-fähig war (und bin).


Habe Sie keine Angst vor dieser Behörde! Holen sich erfahrenen Beistand und wehren Sie sich.


Nach diesem Gutachtertermin bin ich von der DRV kurzfristig aufgefordert worden, EU-Rente zu beantragen. Der dann eingereichte Antrag ist innerhalb von 4 Wochen bewilligt worden.


X hingegen wurden zwei REHA-Maßnahmen bewilligt. Die erste wg. eines Bandscheibenvorfalls und die zweite wegen ihrer Depressionserkrankung.

Während der zweiten REHA-Maßnahmen gab es auch Informationsveranstaltungen der DRV zum Thema Reha und Rente. Als X mir erzählte, was dort bezüglich EU-Rente kommuniziert wurde, mußte ich mal kurz ausflippen. Was mir über dieses Gespräch berichtet wurde, war irreführend und darauf aus, Anträge auf EU-Rente zu vermeiden.

Denken Sie immer daran: Ihr Gegenüber ist ein Interessenvertreter seines Arbeitgebers. Wenn Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Beratung suchen, wenden Sie sich an z.B. den VdK oder einen ehrenamtlichen Beratungsdienst, den es in vielen Städten gibt.




Sozialsystem


Tagesklinik



Allgemeine Informationen zur Entscheidung Tagesklinik oder Reha finden Sie hier.


Die Tagesklinik ist eine sogenannte „teilstationäre Behandlung“ und ist gedacht für Patienten, für die eine ambulante Therapie nicht ausreicht, deren Beschwerden aber nicht unbedingt eine vollstationäre Behandlung erfordern.

Das hört sich toll an, heißt aber: Sie müssen das vollgestopfte Tagesprogramm des Krankenhauses weiter machen und zusätzlich jeden Morgen und Nachmittag mit öffentlichen Verkehrsmitteln an/abreisen. In der Regel müssen Sie bei Antritt unterschreiben, daß Sie nicht mit dem eigenen PKW kommen! Und nebenbei müssen Sie dann noch ihren Haushalt organisieren.

Es ist so also ein Weg zurück in das normale Leben.

Wenn die Klinik Sie entlassen will und die Weiterbehandlung in einer Tagesklinik empfiehlt, Sie sich aber nicht imstande sehen, das zu leisten, besprechen Sie das mit Ihrem/r Hausärzt*in. Er oder Sie kann sie dann weiter krank schreiben.

Die Klinik setzt Sie auf jeden Fall vor die Tür - egal wie Sie Ihre persönliche Situation bewerten, ob Sie einen ambulanten Therapeut*in haben oder nicht... Ihr stationärer Aufenthalt ist (zunächst) beendet.



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Reha


Wenn wir über REHA-Maßnahmen reden, müssen wir zunächst unterscheiden zwischen einer REHA über die Deutsche Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse. In der Regel ist die REHA-Maßnahme der DRV gemeint, bei der es um die Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit geht bzw. die Feststellung, inwieweit eine Teilhabe am Arbeitsleben noch möglich ist:



DRV


Allgemeine Informationen zur Entscheidung Tagesklinik oder Reha finden Sie  hier.


Rechtzeitig vor Ablauf des Krankengeldes sollten Sie einen Antrag auf REHA bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen.

Anträge auf REHA werden über die regional zuständige Verwaltung der DRV eingereicht, nicht über die Krankenkasse. Das war früher anders, aber es hat vor wenigen Jahren ein höchstrichterliches Urteil gegeben, daß die Beantragung unmittelbar über die DRV erfolgen muss.


Den umfangreichen Formularsatz können Sie im Internet  herunterladen.


Die REHA hat mit dem Begriff „Kur“ aus den 1970er Jahren nichts mehr zu tun. Es ist eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und wenn Sie nicht wirklich gesund sind, eine absolute Tour de Force.

Der Antrag auf REHA ist gleichzeitig der Antrag auf EU-Rente: wenn im Bewilligungsverfahren oder während der REHA festgestellt wird, daß Sie nicht  oder nur beschränkt arbeitsfähig sind, fordert die DRV Sie auf, einen EU-Rentenantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt dann recht  zügig!



Krankenkasse


Ihre Krankenkasse ist zuständig für eine medizinische Rehabilationsmaßnahme bzw. “Leistungen zur Teilhabe”. Eine stationäre REHA soll dazu beitragen, daß z.B. chronisch kranke Menschen weiterhin möglichst selbständig leben können. Eine REHA kann Ihnen helfen, mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Ausführliche Informationen hierüber finden Sie beim GKV-Spitzenverband, der zentrallen Interessenvertretung der Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Auch hier gilt… machen Sie sich sachkundig, bevor Sie Ihren Reha-Antrag bei der Krankenkasse stellen.


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Krankengeld



Das Krankengeld wird für 72 Wochen geleistet, die Zeit der Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers zählt zu diesen 72 Wochen!

Wenn die Lohnfortzahlung ausläuft, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse Krankengeld beantragen. Die Zahlung erfolgt für 30 Tage/Monat, egal ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Im Internet finden Sie Krankengeldrechner Ihrer Krankenkasse und können sich schon mal ein Bild davon machen, was da auf Sie zukommt.


Achten Sie darauf, daß die Daten auf Ihrer Krankmeldung immer korrekt sind. Wenn Sie bis Freitag krankgeschrieben sind und erst am Montag ein Folgeattest holen, bekommen Sie für Samstag und Sonntag kein Krankengeld!


X:

Der Brief mit der Krankmeldung (AU-Bescheinigung) hat für 15 km Luftweg 10 Tage Laufzeit gebraucht, muß aber innerhalb von 7 Tagen vorliegen. Daraufhin wurde das Krankengeld gekürzt (ca. 500,— €). Alles Reden mit der Sachbearbeiterin war umsonst.

Nach tagelangen Recherchen hat X die Möglichkeit des „Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ gefunden und diesen Antrag formlos bei der Krankenkasse gestellt. Der Nachweis der rechtzeitigen Aufgabe des Briefes bei der Post war möglich, da die AU parallel an den Arbeitgeber versandt worden war.

Der Antrag ist ohne jeden weiteren Kommentar bewilligt und das offene Krankengeld innerhalb weniger Tage bezahlt worden.


Vergesslichkeit und psychische Erkrankungen sind keine Entschuldigungsgründe für verspätete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen!


Selbst das Einschreiben ist keine zuverlässige Lösung! Es ist X passiert, daß ein Einschreiben an das Arbeitsamt mit einer wichtigen Unterlage zur Weiterzahlung des ALG I verloren gegangen ist. Nach 6 Monaten stellte die Deutsche Post fest, daß das Schreiben unauffindbar ist.



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ALG wg. Krankheit



Wenn das Krankengeld ausläuft und Ihr Beschäftigungsverhältnis noch existiert, gibt es Wiedereingliederungsverfahren. Dazu habe ich keine eigenen Informationen, da ich selbst am Ende des Krankengeldbezuges arbeitslos war.

 

Sollten Sie während der Krankheit arbeitslos werden, müssen Sie das unbedingt sofort dem Arbeitsamt anzeigen, auch wenn vollkommen unklar ist, wie lange Sie krank sein werden und ob Sie überhaupt wieder arbeiten können.

Als ich mein ALG wg. Krankheit beantragt habe, wurde ich genau das gefragt… warum ich mich nicht früher gemeldet hätte? Ich konnte dann auf die alte Meldung verweisen und daß man mir damals gesagt habe, ich solle mich erst wieder melden, wenn der ALG-Antrag akut wird. Bitte machen Sie sich von solchen Telefonaten kleine Notizen: Datum, Uhrzeit, Name!

So sind mir keine Nachteile entstanden!

 

Bei der Beantragung des ALG geben Sie an entsprechender Stelle an, daß Sie wg. Krankheit nicht arbeiten können. Bei dieser Angabe “Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit/Ende Krankengeld“ werden Sie vom Arbeitsamt aufgefordert, einen Gesundheitsfragebogen an den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zu senden. Der entscheidet entweder nach Aktenlage oder bestellt Sie zu einer Begutachtung ein.

Des Weiteren wird die Agentur für Arbeit Sie auffordern, einen REHA-Antrag oder einen Antrag auf EU-Rente zu stellen. Wenn Sie das schon getan haben, müssen Sie die Agentur für Arbeit nur darüber informieren, ansonsten haben Sie einen Monat Zeit, diese Anträge zu stellen.


Sobald Sie ALG wg. Krankheit erhalten, müssen Sie Ihre AU-Bescheinigungen an die Agentur für Arbeit senden. Am Besten immer per E-Mail vorab, denn selbst Einschreiben können verloren gehen.




Sozialsystem


EU-Rente



Das schreibt die DRV auf ihrer Website zur EU-Rente: 



Reha kommt vor Rente

Sie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Darum prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:

·        Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern.

·        Sie mit einer beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, damit Sie sich beruflich orientieren können.

·        Ist beides nicht möglich, beurteilen wir, wieviel Sie noch arbeiten können. Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.

Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.



Im Rahmen des Antragsverfahrens EU-Rente erhalten Sie einen Kontoauszug. Prüfen Sie diesen unbedingt!

Mir selbst ist folgendes passiert:

Meine letzte bestätigte Kontenklärung mit der DRV datierte vom 03.02.2017. Im Mai 2019 habe ich im Rahmen des EU-Rente-Antragsverfahrens einen Kontoauszug erhalten, in dem für das Kalenderjahr 2014 auf einmal ca. 8.000,-- € "verschwunden" waren.

Wie kann das passieren? Ich weiß es nicht. Aber 8.000,-- € rentenwirksames Einkommen für ein Beschäftigungsjahr sind einfach ein relevanter Wert.


Depression: Bitte was?

Das kann doch nicht wahr sein!


Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.

Aktuell (2020) dürfen Sie bis zu 6.300,-- dazu verdienen, aber Achtung:

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen und trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkung mehr als 6.300 Euro jährlich verdienen, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt (Anm.: Die Verrechnung erfolgt prozentual in einer aufwändigen Berechnung („persönliche Hinzuverdienstgrenze"), die Sie bei der DRV anfragen müssen). Auch der zeitliche Umfang spielt eine Rolle. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie also weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Arbeiten Sie mehr, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente ganz entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat.

Sie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.



Prüfen Sie Ihren Bewilligungsbescheid:

In der Regel ist eine EU-Rente zeitlich befristet und läuft einfach aus. Sie müssen rechtzeitig eine eventuelle Verlängerung beantragen.



Sozialsystem


Widerspruch



Es ist nicht nur mein Eindruck. Andere Erkrankte und auch Ärzt*Innen haben mir den Eindruck bestätigt: Wer sich nicht wehrt, hat verloren. Ich möchte es vorsichtig formulieren: Es ist nicht selten, daß auch berechtigte Leistungsansprüche abschlägig beschieden werden.


Der andere Punkt ist: Nur Sie wissen im Detail über Ihre Situation Bescheid. Erwarten Sie nicht, das der/die Sachbearbeiter*in am „anderen Ende“ das alles nachvollziehen kann. Da liegt ein Stapel Papier, der bearbeitet werden will und es zählt nur die Aktenlage.


Also... wenn Sie anderer Meinung sind: Widerspruch! Und holen Sie sich Rat oder Beistand von kompetenter Seite, z.B. ihren Ärzt*Innen, ehrenamtlichen Helfern, einem Sozialverband etc. Die Chancen stehen oftmals gut, daß Ihr Widerspruch durchgeht.


Bei unverschuldeten Fristversäumnissen gibt es ein sehr hilfreiches Instrument, den “Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand”. Diesen Antrag können Sie als Privatperson auch - formlos! - stellen.


Wichtig ist hierbei: Die Frist zur Antragsstellung beginnt ab “Kenntnis der Versäumnis” (also Zugang des Bescheides), dann muß der Antrag innerhalb von 2 Wochen beim Absender eingegangen sein. Und „fehlendes Verschulden“: Sie müssen darlegen, daß Sie allen Sorgfaltspflichten gerecht geworden sind und die Fristversäumnis nicht Ihnen angelastet werden kann.



Sozialsystem


Ansprechpartner



Das Thema Ansprechpartner zeichnet sich vor allem durch das Nichtvorhandensein aus.


Noch einmal: Mitarbeiter von Behörden, Sozialträgern und anderen sind Interessenvertreter, sie vertreten die Interessen ihres Arbeitgebers, nicht die Interessen des erkrankten Klienten.


Unterstützung und Hilfe kann verfügbar sein:


- Manche Unternehmen haben interne Beratungsangebote für Kollegen mit gesundheitlichen Problemen.

- In vielen Städten gibt es kommunale Sozialhelfer. Oder auch einen gemeinnützigen Verein, der sich um soziale Belange kümmert.

- Die Familienhilfe der Caritas kann fallweise auch hilfreich sein.


Suchen Sie nach Hilfe bei anderen Depressionskranken, dort können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.


Vergeblich suche ich bis heute: Eine Anlaufstelle, die umfassend über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten aufklärt und Kontakte herstellt oder Kontaktlisten hätte, die gerne gleichzeitig zu GdB, Krankengeld, Rente, ALG und und und berät.

Gerne lasse ich mich belehren!



Eine große Bitte: Wenn Sie konkret Kontaktdaten von Anlaufstellen (bundesweit) haben, können Sie mir diese Bitte zur Verfügung stellen. Ich würde diese Daten dann unter „Wo finde ich Hilfe“ ergänzen. DANKE.


Schreiben Sie mir